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Der TagBundessozialgericht: EU-Ausländer erhalten Sozialhilfe

03.12.2015, 17:56 Uhr

Zehntausende EU-Ausländer haben in Deutschland nach einem Gerichtsurteil Anspruch auf Sozialhilfe.

  • Zwar gelte der bestehende Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen weiter, spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland aber muss die Sozialhilfe einspringen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

  • Das BSG bestätigte zugleich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass der Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen greift - verwiesen aber auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums.

Sozialhilfe greift bei Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig, oder über 65 Jahre alt sind.

Quelle: ntv.de