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Der TagBundessozialgericht: EU-Ausländer erhalten Sozialhilfe
03.12.2015, 17:56 Uhr
Zehntausende EU-Ausländer haben in Deutschland nach einem Gerichtsurteil Anspruch auf Sozialhilfe.
Zwar gelte der bestehende Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen weiter, spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland aber muss die Sozialhilfe einspringen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Das BSG bestätigte zugleich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass der Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen greift - verwiesen aber auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Sicherung des Existenzminimums.
Sozialhilfe greift bei Menschen, die nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig, oder über 65 Jahre alt sind.