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Der TagEU-Behörde darf Glyphosat-Studien nicht geheim halten
07.03.2019, 10:50 Uhr

Umstrittene Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters Glyphosat müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden. Die Entscheidung der EU-Lebensmittelbehörde Efsa, entsprechende Untersuchungen unter Verschluss zu halten, sei nichtig, erklärten die Luxemburger Richter.
Glyphosat war 2017 in der EU nach monatelangem Streit für weitere fünf Jahre zugelassen worden. Die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation stufte Glyphosat im März 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" für den Menschen ein. Die Lebensmittelbehörde Efsa sah dafür aber keine Bestätigung. Gegen das Mittel hatte es vor allem in Deutschland heftige Proteste gegeben.