Der TagEigentümer kämpfen neun Jahre vor Gerichten um Schlüssel für ein Hoftor
Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig Menschen um Dinge kämpfen - und wie vehement andere Menschen gegen die lächerlichsten Dinge ankämpfen. So auch im Streit um ein Hoftor, um das jetzt neun Jahre vor Gericht gestritten wurde und unter den jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einen Schlussstrich gezogen hat. Die Kläger sind zusammen mit einem Ehepaar Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Da sollte es ja eigentlich nachvollziehbar sein, dass alle Parteien den Schlüssel zum Hoftor beziehungsweise Zugang dazu haben. Dies sah das Ehepaar wohl anders und hockte regelrecht auf dem Schlüssel. Im Juni 2014 sah es eigentlich nach einem Lichtblick für die Kläger aus: Das Amtsgericht Düsseldorf sprach ihnen zu, dass das Ehepaar ihnen zwei Schlüssel aushändigen muss, sodass sie über den Hof ihren Stellplatz und den Gemeinschaftsgarten erreichen konnten. Falls sie das nicht innerhalb von vier Wochen taten, sollten sie 7500 Euro zahlen.
Jetzt der Plot Twist: Tatsächlich zahlte das Ehepaar lieber, als die Schlüssel zu übergeben. Nach einem Schlenker über eine Eigentümerversammlung, bei der das Auswechseln des Schlosses abgelehnt wurde, zogen die Kläger erneut vor Gericht, um den Beschluss für ungültig erklären zu lassen. Amtsgericht und Landgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wiesen ihre Klage jedoch ab, also blieb nur noch der Weg über den BGH. Der gab ihnen dann schlussendlich teilweise Recht: Die Kläger bekommen Zugang - ob durch ein neues Schloss oder durch ausgehändigte Schlüssel. Man fragt sich schon, was das für Leute sind, die sich und anderen das Leben so schwer machen - und warum sowas nicht eindeutiger in unserer Rechtsprechung geregelt ist, damit so ein Nachbarschaftszirkus gar nicht erst vor dem BGH landen muss ...