Der TagGericht: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall
Ist ein Skiunfall ein Arbeitsunfall? Damit hat sich das Sozialgericht Hannover befasst und geurteilt: Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang zum Beruf steht. (Az.: S 22 U 203/23) Geklagt hatte ein Geschäftsführer gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Er erlitt 2023 bei einer von einem anderen Unternehmen organisierten Skitour in Österreich einen Unfall. Dazu war er als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens eingeladen worden. Die im Programm aufgeführten Fachvorträge fielen alle aus, die Teilnehmer gestalteten daraufhin ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig. Der Kläger schloss sich einer Skigruppe an. Bei einer Abfahrt kam es zum Unfall, bei dem er sich ein Bein brach. Die Unfallversicherung lehnte eine Anerkennung als Dienstunfall ab, weil bei der Reise Freizeitaktivitäten im Vordergrund standen. Einen betrieblichen Zusammenhang sah die Versicherung nicht. Das Sozialgericht gab der Unfallversicherung Recht.