Der TagGericht: Wer betrunken E-Scooter fährt, kann seinen Führerschein verlieren
Wer betrunken E-Scooter fährt, riskiert nicht nur den eigenen Kopf und das Wohl anderer, sondern einer Entscheidung des Lüneburger Landgerichts zufolge auch den Verlust seines Führerscheins. Das entschieden die Richterinnen und Richter nach Gerichtsangaben in einem nun veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Beschwerde eines mit fast 1,5 Promille von der Polizei auf einem Elektroroller erwischten Mannes ab. (Az. 111 Qs 42/23)
Der Mann aus Celle wollte sich gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts wehren, dass sein Führerschein eingezogen wird. Mit seiner Argumentation hatte der E-Scooter-Fahrer jedoch keinen Erfolg: Der Entzug könne beim Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt "gerechtfertigt sein", erklärte das Gericht. Auch beim Führen sogenannter Elektrokleinstfahrzeuge gelte eine Grenze von 1,1 Promille, ab der von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen sei. Ob der Mann sogar dauerhaft auf seine Fahrerlaubnis verzichten muss, wird das Amtsgericht noch klären.