Der TagGericht verurteilt Russland wegen Überwachung
Russland hat mit geheimer Telefonüberwachung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verstoßen.
Im russischen Recht fehlten ausreichende Garantien gegen Willkür und Missbrauch geheimer Abhörpraktiken, befanden die 17 Richter der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR).
Sie gaben damit einem 38-jährigen Verleger aus Sankt Petersburg Recht. Der hatte 2003 geklagt, dass auf Anweisung des Ministeriums für Kommunikation Mobilfunkbetreiber eine Technik eingerichtet hatten, um dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB die uneingeschränkte Überwachung aller Mobiltelefone zu ermöglichen.
Die Straßburger Richter formulierten in diesem endgültigen Urteil die Grenzen geheimer Telefonüberwachung und fordern "wirksame Garantien gegen Missbrauch".
Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. In Russland ist derzeit ein Gesetzesvorhaben auf dem Weg, wodurch internationale Urteile vom russischen Parlament missachtet werden könnten.