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Der TagGrausame Tat: 13-Jähriger in China zu lebenslanger Haft verurteilt

30.12.2024, 11:22 Uhr

Ein Gericht in China hat einen 13-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung eines Gleichaltrigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein ebenfalls 13 Jahre alter Komplize muss für zwölf Jahre hinter Gitter. Das berichtet das chinesische Staatsfernsehen und beruft sich dabei auf das Gericht in der nordchinesischen Stadt Handan. Einen dritten angeklagten Jungen, ebenfalls 13 Jahre alt, sprachen die Richter zwar frei, ordneten aber Sondererziehung für ihn an.

  • Was war passiert? Der Fall hatte in China im März 2024 für große Bestürzung gesorgt. Die Polizei fand das Opfer in einem verlassenen Gewächshaus vergraben. Der zu Sondererziehung verurteilte Junge hatte die Beamten dorthin geführt.

  • Nach Ansicht des Gerichts spielte sich der Vorfall wie folgt ab: Die beiden anderen Verurteilten hatten sich mit dem Opfer gestritten und verschworen sich, den Schüler zu töten und sein Geld unter sich aufzuteilen. Sie sollen den Jungen in das Gewächshaus gelockt haben, wo er von einem der Täter unter Mithilfe des Zweiten mit einer Schaufel getötet wurde. Der dritte Junge war anfangs anwesend, habe dann das Gewächshaus verlassen. Die Polizei nahm alle drei Jungen einen Tag später fest.

  • Das Gericht sah die Umstände der Tat als besonders grausam an. Wegen eines speziellen Paragrafen im chinesischen Strafgesetz konnten zwei der Jungen strafrechtlich belangt werden, obwohl sie zum Tatzeitpunkt noch jünger als 14 Jahre alt waren. In Deutschland wäre das anders, weil dort alle Kinder unter 14 Jahren noch nicht strafmündig sind.

  • Der Paragraf sieht vor: Wer schon 12 Jahre, aber noch nicht 14 Jahre alt ist und auf besonders grausame Weise und unter besonders schlimmen Umständen ein Verbrechen wie vorsätzliche Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge oder der Folge schwerer Behinderung begeht, kann strafrechtlich nach Zustimmung der Obersten Staatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen werden.

Quelle: ntv.de