Der TagIndien: Vergewaltigung in Ehe zu bestrafen, wäre "übertrieben"
Die indische Regierung weigert sich weiterhin, Vergewaltigung in der Ehe als solche rechtlich anzuerkennen. "Ein Ehemann hat sicher kein grundsätzliches Recht, den Willen seiner Frau zu verletzen", argumentiert das Innenministerium in einer Stellungnahme an den Obersten Gerichtshof, aus der die Zeitung "The Indian Express" zitiert. Dieses "Verbrechen als Vergewaltigung in der Ehe anzuerkennen", könne aber "als übertrieben und unangemessen angesehen werden".
Indische Frauenrechtlerinnen und Frauenrechtler bemühen sich seit Langem, die Gesetzeslage zu ändern. Das im 19. Jahrhundert während der britischen Kolonialzeit eingeführte Strafrecht enthält bis heute den Satz: "Sexuelle Handlungen eines Mannes mit seiner eigenen Frau sind keine Vergewaltigung." Diese Klausel blieb auch im reformierten Strafrecht von 2005 und bei einer erneuten Reform im vergangenen Juli enthalten. In einer landesweiten Umfrage hatten sich sechs Prozent der Frauen zwischen 18 und 49 Jahren als Opfer sexueller Gewalt in der Ehe bezeichnet. In dem bevölkerungsreichen Land entspricht dies etwa zehn Millionen Frauen.