Der TagKein faires Verfahren? Karlsruhe stoppt Auslieferung eines türkischen Straftäters in seine Heimat
Ein Türke soll an der Einfuhr von etwa neun Kilogramm kokainhaltiger Substanzen aus den Niederlanden in die Türkei beteiligt sein. Gegen ihn liegt wegen des Verdachts der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln ein Haftbefehl aus Izmir vor. Er sollte aus Deutschland in die Türkei ausgeliefert werden. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht gestoppt. Der Mann, der hier im Maßregelvollzug ist, hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt. Es sei nicht ausreichend geklärt, inwieweit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens genügt werde, urteilte das höchste deutsche Gericht.
Der bereits vom Amtsgericht Hannover in einer anderen Sache zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilte Türke befürchtet, in der Türkei nicht persönlich am Prozess gegen ihn teilnehmen zu dürfen. Er sollte in der Justizvollzugsanstalt Yalvaç untergebracht werden, wo Insassen bei einem laufenden Strafverfahren in der Anstalt bleiben und nur per Video zur Hauptverhandlung zugeschaltet werden. Aus Sicht der Karlsruher Richter verletzt die OLG-Entscheidung den Mann in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz. Das Land Niedersachsen muss ihm nun die Auslagen für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erstatten.