Der TagKinder haben nach Gerichtsentscheidung keine Namen

Ein Mann kann nicht der rechtliche Vater zweier Kinder sein, wenn seine Lebensgefährtin bereits verheiratet ist und die Kinder von ihrem Ehemann stammen. Die Kinder haben somit bislang keine Nachnamen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mitteilte und damit eine Beschwerde der Mutter gegen das Amtsgericht Offenbach zurückwies.
Die Frau hatte geklagt, weil das Amtsgericht Offenbach verfügt hatte, die Vor- und Nachnamen der Kinder beim Standesamt zu löschen. Grund dafür war, dass die ursprünglich aus Marokko stammende Frau bei der Geburt ihrer Kinder 2003 und 2005 angab, unverheiratet zu sein. Tatsächlich ist sie seit 2001 mit einem Mann verheiratet, der in Marokko lebt. Die Vaterschaft für die Kinder übernahm ihr Lebensgefährte in Deutschland. Das ist nicht rechtens, wie das OLG entschied.
Das Gericht urteilte, dass die Kinder bislang keinen Nachnamen haben. Die Vornamen wurden jedoch bestätigt. Sowohl nach deutschem als auch nach marokkanischem Recht gilt der Ehemann als rechtlicher Vater. Das gilt auch dann, wenn die Eltern getrennt leben.
Dadurch sei eine Vaterschaftsanerkennung durch einen anderen Mann nicht möglich. Da das Ehepaar keinen gemeinsamen Nachnamen hat, bleibt für die Kinder entweder der Name des Vaters oder der Nachname der Mutter zur Auswahl.
Solange das Ehepaar sich nicht für eine Variante entscheidet, haben die Kinder keine Nachnamen. Entdeckt wurde die verschwiegene Ehe erst 2016, als der Ehemann nach Deutschland einreiste.