Der TagKnapp drei Jahre Haft für Mitgliedschaft in syrischer Terrormiliz
Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt das Hanseatische Oberlandesgericht einen Mann aus Rostock zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Der Anklagevorwurf, dass der 27-jährige Syrer im Jahr 2015 Mitglied der islamistischen Miliz Ahrar al-Sham war, habe sich zweifelsohne bestätigt, sagt die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors. Die Beweislast sei erdrückend.
Der Angeklagte, der seit 2016 als Flüchtling in Deutschland lebt, hatte bis zuletzt darauf bestanden, dass eine Verwechslung mit seinem Bruder vorliege.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Angeklagte an der Belagerung zweier schiitischer Dörfer in der nordwestsyrischen Provinz Idlib beteiligt.
Zusammen mit seinem Onkel, der Kommandeur der Kampfeinheit war, wirkte er in einem Propaganda-Video mit. Damit sollten die Bewohner zur Kapitulation gedrängt werden. Als sie das nicht taten, habe die Ahrar al-Sham eine Großoffensive begonnen, bei der sie neben Raketen und Artillerie auch Autobomben einsetzte.
Ob der Angeklagte dabei mitkämpfte, konnte das Gericht nicht klären.
Er habe jedoch über einen Granatwerfer und ein Kalaschnikow-Sturmgewehr verfügt.