Der TagLindner muss keine Fragen zu privaten Geschäften beantworten
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat vor Gericht einen Teilsieg davongetragen. Er muss nach einer Gerichtsentscheidung Medien Auskunft erteilen zu einem Grußwort bei einer Bank und einem Immobilienkredit des Geldhauses - jedoch nicht generell zu privaten Geschäftsbeziehungen. Wie das Berliner Verwaltungsgericht mit Verweis auf die Pressefreiheit im Eilverfahren entschieden hat, muss das Bundesfinanzministerium vier Fragen zu einem Videogrußwort Lindners im Mai 2022 für eine Karlsruher Privatkundenbank beantworten.
Insgesamt begehrte der Antragsteller, ein "Tagesspiegel"-Redakteur, Auskunft zu neun Fragen, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. (Az.: VG 27 L 28/23) Fragen zu sonstigen privaten Geschäftsbeziehungen des Ministers müsse das Ministerium aber nicht beantworten, entschied das Gericht. Diese seien nicht dienstlich geprägt, sondern privat.
Zeitungen hatten unter anderem berichtet, Lindner habe sich nach dem Videogrußwort bei derselben Bank einen weiteren Kredit geben lassen. Der Minister hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwalt und das Finanzministerium teilten damals mit, Grußworte zu Jubiläen gehörten zur Amtsführung eines Ministers.