Der TagMann darf wegen Suizid-Gefahr in Mietwohnung bleiben
Eigentlich muss ein 89-jähriger Münchner raus aus seiner Mietwohnung – Eigenbedarf. Doch nun darf der Senior trotz Kündigung bleiben.
Das Amtsgericht München wies eine Räumungsklage der Vermieterin ab. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts war der psychische Gesundheitszustand des 89-Jährigen. Dieser sei infolge der Kündigung enorm beeinträchtigt, teilte das Gericht mit. Deshalb könne ein Suizid ausgelöst durch einen Umzug nicht ausgeschlossen werden.
Der Senior war vor mehr als 40 Jahren gemeinsam mit seiner damals noch lebenden Ehefrau in die Drei-Zimmer-Wohnung gezogen. Nach der Kündigung hatte er erfolglos nach einer neuen Wohnung gesucht. Die Vermieterin hatte dem fast 90-Jährigen Anfang vergangenen Jahres wegen Eigenbedarfs gekündigt.