Der Tag

Der Tag Marine Le Pen fährt Schlappe vor Gericht ein

Sie lässt nichts unversucht, bei den nächsten Parlaments- oder Präsidentschaftswahlen kandidieren zu dürfen. Doch bislang hat sie damit keinen Erfolg: Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit dem Antrag gescheitert, den gegen sie verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen auszusetzen. Die Straßburger Richter wiesen den Antrag einstimmig ab, da Le Pen keinerlei nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung drohe, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist, teilte der Gerichtshof mit. Le Pen hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Vortag gestellt.

Ein Gericht hatte Le Pen Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe war sofort in Kraft getreten - anders als eine teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.

Quelle: ntv.de

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