Der TagNach Herz-OP: Schadensersatz für amputierte Unterschenkel

Wegen eines Behandlungsfehlers, in dessen Folge einer Frau beide Unterschenkel amputiert wurden, hat das Hamburger Landgericht ein Krankenhaus zur Zahlung von 170.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Das Gericht habe die Klinik zudem verpflichtet, für alle weiteren Folgen des Fehlers aufzukommen, sagte ein Justizsprecher. Dafür sei jedoch bislang keine Summe festgelegt worden. Das bereits am 19. Mai ergangene Urteil sei noch nicht rechtskräftig.
Die 50-Jährige aus Hamburg hatte sich laut Gericht im April 2015 einer Herzoperation unterzogen, die erfolgreich verlief. Die Patientin bekam im Krankenhaus ein Mittel zur Thrombose-Prophylaxe, das sie aber nicht vertrug. Das bemerkten die Ärzte nach Ansicht eines Gutachters zu spät, obwohl es dafür deutliche Anzeichen gab.
Die Frau, die über Schmerzen klagte, habe über Tage hinweg zunächst nur Schmerzmittel bekommen, berichtete der Gerichtssprecher. In der Folge kam es laut Kammer zu einer unzureichenden Sauerstoffversorgung in den Unterschenkeln.
Zuerst hätten die Ärzte eine schmerzhafte operative Öffnung der Beine angesetzt. "Doch das reichte nicht aus, beide Unterschenkel mussten schließlich abgenommen werden", sagte der Sprecher.