Der TagSchweden darf Koranverbrenner abschieben, tut es aber nicht - zu seinem Schutz
Ein Migrationsgericht hat die Ausweisung eines für mehrere Koranverbrennungen verantwortlichen Mannes aus Schweden formell bestätigt. Aus Sorge um seine Sicherheit wurde ihm aber trotzdem eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis gewährt. Der Beschluss der Einwanderungsbehörde Migrationsverket, dem gebürtigen Iraker die ursprünglich gewährte Aufenthaltserlaubnis sowie seinen Flüchtlingsstatus zu entziehen, sei rechtens, teilte das Verwaltungsgericht in Stockholm mit. Man gehe davon aus, dass der Mann an schwerwiegenden Straftaten beteiligt war. Die Einwanderungsbehörde hat nach Angaben des Gerichts hinreichend nachgewiesen, dass der Mann bewusst falsche Angaben gemacht und wichtige Informationen bei der Asylprüfung weggelassen hatte. Seine Aufenthaltserlaubnis sei damit aus falschen Gründen erteilt worden. Aufgrund seiner Aktivitäten in Schweden sei es für den Mann aber momentan zu gefährlich, in den Irak zurückzukehren. Daher könne er zunächst nicht zurückgeschickt werden. Ihm werde daher eine befristete Aufenthaltserlaubnis gegeben.