Der TagSexistische Wortwahl im Urteil: EuGH rügt Italien

Weil auch Richter auf ihre Wortwahl achten müssen, hat Italien eine Schelte vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert. Bei einem Urteil zu einem Fall von angeblicher Gruppenvergewaltigung habe sich die Justiz des Landes von sexistischen Stereotypen beeinflussen lassen und damit die Rechte der Klägerin verletzt. Referenzen zu ihrer Kleidung, ihrer sexuellen Orientierung und ihren lockeren sexuellen Kontakten in dem Rechtsspruch seien ungerechtfertigt gewesen, entschied der Straßburger Gerichtshof (Nummer 5671/16). Italien soll der Frau nun 13.600 Euro zahlen. Gegen die Entscheidung kann noch Widerspruch eingelegt werden.
In dem Fall hatte eine Italienerin eine angebliche Gruppenvergewaltigung zur Anzeige gebracht.
Alle sieben Verdächtigen wurden letztlich freigesprochen.
Der Freispruch an sich war nicht Gegenstand des Straßburger Urteils, wohl aber die Formulierung der Begründung.