Der TagStreit um Aufenthaltsrecht
Über eine Sonderregel im Aufenthaltsrecht haben seit ihrer Einführung vor gut zwei Jahren mehr als 82.000 Ausreisepflichtige eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten. Bis zum 28. Februar wurde für 82.474 Menschen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis im Ausländerzentralregister erfasst, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier mitteilt.
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und gilt für drei Jahre. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.
Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können - etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet. Nicht infrage kommt der Chancen-Aufenthalt für Straftäter sowie für Menschen, die zu ihrer Identität "wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht" und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben. Am Ende der 18 Monate kann ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann. Der AfD-Abgeordnete Münzenmaier sieht Handlungsbedarf: "Wenn es die Union ernst meint mit der Migrationswende, muss sie das Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel sofort beenden."