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Der TagTeurer Wodkakauf auf Klassenfahrt: Mutter muss Rückfahrt von Sohn bezahlen

09.01.2024, 15:06 Uhr

Bei einer Klassenfahrt in München wird ein Zehntklässler eines Gymnasiums dabei erwischt, als er in einer Gruppe von insgesamt sieben Schülern zwei Wodkaflaschen kauft. Weil der Alkoholerwerb verboten ist, mussten alle Schüler zurückreisen. Wie es bei solchen Klassenfahrten üblich ist, unterschrieb die Mutter im Vorfeld, die Kosten der Rückreise ihres Sohns im Fall eines Ausschlusses von der Klassenfahrt wegen verbotenen Alkoholerwerbs zu bezahlen. Die vom Land verklagte Mutter wollte aber trotz ihrer Unterschrift nicht zahlen - zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht nun entschied. Die Frau muss nach einem rechtskräftig gewordenen Beschluss die vorzeitige Rückreise ihres Sohns von der Klassenfahrt nach München bezahlen, wie das Verwaltungsgericht Berlin mitteilt. Das Land Berlin konnte die 143,60 Euro Fahrtkosten damit erfolgreich einklagen.

Quelle: ntv.de