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Der TagVerwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall beobachten

05.03.2021, 12:03 Uhr

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. Das entscheidet das Verwaltungsgericht Köln.

Quelle: ntv.de