Elektronischer RechtsverkehrKlage erheben per Computer
Sollte das das Ende der langen Wartezeiten bei Gericht bedeuten? Gar das Ende der sich schier ins Endlose stapelnden Aktenberge?
Elektronische Kommunikationsformen gewinnen in allen Bereichen unseres Alltags mehr und mehr an Bedeutung. In diesem Kontext hat der Bundesgesetzgeber in den letzten Jahren die gesetzlichen Voraussetzungen für den papierlosen Dokumentenaustausch auch innerhalb gerichtlicher Verfahren geschaffen.
Wurden Klagen, Anträge und Schriftsätze bisher auf dem traditionellen Weg der Briefpost eingereicht, gehört dies mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs der Vergangenheit an. Bürgerinnen und Bürger, Anwälte und Behörden können rechtswirksam mittels der gewählten elektronischen Zugangsart Klage erheben, Anträge stellen, Schriftsätze einreichen und vom Gericht übermittelte elektronische Dokumente empfangen.
Die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs erschöpfen sich für die Verfahrensbeteiligten jedoch nicht in der schnellen und kostengünstigen elektronischen Kommunikation mit dem Gericht. Ein wesentlicher Mehrwert im Vergleich zum bisherigen Verfahren ist auch dadurch gegeben, dass die Verfahrensbeteiligten sich zukünftig mit Hilfe des Internets über den Stand des Verfahrens informieren und Einsicht in die elektronische Gerichtsakte nehmen können.
Die Justiz Brandenburgs hat die aus der netzgestützten Kommunikation resultierenden Herausforderungen frühzeitig aufgegriffen und mit der AM-SoFT Potsdam GmbH einen xmlbasierten "Elektronischen Gerichtsbriefkasten" entwickelt und eingeführt. Im Laufe der Auftaktveranstaltung ist durch ein Liveszenario zu erfahren, wie einfach und effizient die gesicherte und rechtsverbindliche Übermittlung elektronischer Dokumente zwischen den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten durch den Einsatz des elektronischen Gerichtsbriefkasten ist.
Die Auftaktveranstaltung findet statt am 29.November, um 17:00 Uhr, am Landgericht Frankfurt (Oder). Anmeldungen bitte am Landgericht Frankfurt (Oder) telefonisch unter: 0335 366 4450, oder per Email unter VPrLGFF@lgff.brandenburg.de.