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Ohrlöcher bei KleinkindernJustiz prüft Straftatbestand

01.09.2012, 10:01 Uhr

Ein vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg verhandelter Fall schlägt hohe Wellen: Eltern einer Dreijährigen haben dort erfolgreich ein Schmerzensgeld von einem Tattoo-Studio eingeklagt, nachdem ihre Tochter gesundheitliche Beschwerden nach dem Stechen eines Ohrlochs erlitten hat. Der Richter wirft die Frage auf, ob Eltern überhaupt über Ohrlöcher ihrer Kinder entscheiden dürfen und zieht den Vergleich zu dem Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen. Ist das Stechen von Ohrlöchern bei Kleinkindern Körperverletzung?

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