
24.04.2013 19:35 Uhr – 01:33 min
Urteil aus Karlsruhe Antiterrordatei muss nachgebessert werden
Das Bundesverfassungsgericht stuft die Anti-Terror-Datei (ATD) grundsätzlich als verfassungsgemäß ein. Detail-Regelungen zum Speichern von Personendaten müssen jedoch enger gefasst werden. Momentan werden Erkenntnisse aller deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten gespeichert. Hierbei werden zu viele Unbeteiligte erfasst, die Kontakt zu Terrorverdächtigen haben oder hatten.