3b9m5611.jpg8762700168123597277.jpg

Urteil aus Karlsruhe Antiterrordatei muss nachgebessert werden

Das Bundesverfassungsgericht stuft die Anti-Terror-Datei (ATD) grundsätzlich als verfassungsgemäß ein. Detail-Regelungen zum Speichern von Personendaten müssen jedoch enger gefasst werden. Momentan werden Erkenntnisse aller deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten gespeichert. Hierbei werden zu viele Unbeteiligte erfasst, die Kontakt zu Terrorverdächtigen haben oder hatten.
Meistgesehen
Alle Videos
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen