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Urteil aus KarlsruheAntiterrordatei muss nachgebessert werden

24.04.2013, 19:35 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht stuft die Anti-Terror-Datei (ATD) grundsätzlich als verfassungsgemäß ein. Detail-Regelungen zum Speichern von Personendaten müssen jedoch enger gefasst werden. Momentan werden Erkenntnisse aller deutschen Polizei- und Geheimdienstbehörden über mutmaßlich gefährliche Islamisten gespeichert. Hierbei werden zu viele Unbeteiligte erfasst, die Kontakt zu Terrorverdächtigen haben oder hatten.

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