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Betreuungsgeld wird verrechnet Hartz-IV-Empfänger profitieren nicht

Hartz-IV-Empfänger werden vom geplanten Betreuungsgeld unter dem Strich wohl nicht profitieren. Zwar sollten auch sie es grundsätzlich erhalten, aber es soll als Einkommen gezählt werden, so dass ihre Hartz-Bezüge entsprechend geringer ausfallen. Darauf habe sich die Koalition Medienberichten zufolge geeinigt.
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