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Verspätung bei Unwetter oder StreikBahn muss bei höherer Gewalt Fahrpreis erstatten

26.09.2013, 15:33 Uhr

Die Bahn muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei höherer Gewalt einen Teil des Fahrkartenpreises erstatten. Damit bekommen Fahrgäste bei einstündigen Verspätungen wegen schlechten Wetters oder eines Streiks Geld zurück.

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