Krankenschwestern oder Pflegekräfte arbeiten regelmäßig, wenn andere schlafen.

Nachtarbeit im Krankheitsfall Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Schichtarbeitern

Nachtschichten zehren an den Kräften. Wenn da die Gesundheit nicht mehr mitspielt, droht Ärger mit dem Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsgericht schiebt dem nun einen Riegel vor. Wenn ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste machen kann, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig, heißt es in einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts.
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