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BGH-Urteil zu Lebensversicherungen Kündigung weiterhin mit saftigen Abschlägen bestraft

Die Kündigung einer Lebensversicherung bleibt für Kunden weiterhin ein teures Unterfangen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Demnach müssen Versicherer bei der Kündigung von Altverträgen weiterhin nur die Hälfte des Deckungskapitals auszahlen.
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