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BGH-Urteil mit SignalwirkungReiseanbieter müssen Flugzeiten einhalten

11.12.2013, 09:54 Uhr

Pauschalurlauber müssen es nicht mehr hinnehmen, wenn Reiseveranstalter die Abflugzeiten ihrer Ferienflieger ändern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Die Richter stufen die Vertragsklausel "Flugzeiten seien unverbindlich" als ungültig ein.

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