
11.12.2013 09:54 Uhr – 01:29 min
BGH-Urteil mit Signalwirkung Reiseanbieter müssen Flugzeiten einhalten
Pauschalurlauber müssen es nicht mehr hinnehmen, wenn Reiseveranstalter die Abflugzeiten ihrer Ferienflieger ändern. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Die Richter stufen die Vertragsklausel "Flugzeiten seien unverbindlich" als ungültig ein.