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Urteil mit SignalwirkungStadt muss privaten Krippenplatz zahlen

13.09.2013, 09:52 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, das viele Eltern interessieren wird. Wenn ein Kind trotz Kitagarantie keinen Platz bekommt, muss die Stadt die Kosten für die Unterbringung in einer privaten Einrichtung übernehmen. Dieser Anspruch gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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