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n-tv Ratgeber Steuern & RechtWann Taschenkontrollen sind erlaubt?

30.05.2012, 15:26 Uhr

Sie haben das bestimmt schon mal erlebt: Sie betreten ein Warenhaus und sie werden aufgefordert, ihre Tasche abzugeben bzw. in einem Schrank einzuschließen. Andernfalls, so der Hinweis eines Mitarbeiters, dürften Sie das Warenhaus nicht betreten. Oder an der Kasse bittet sie die Verkäuferin, ihre Handtasche oder ihren Rücksack zu öffnen, damit sie den Inhalt kontrollieren kann. Und fast immer beschleicht einen das ungute Gefühl: Dürfen die das eigentlich?

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