
07.02.2011 18:35 Uhr – 03:33 min
n-tv Ratgeber Steuern & Recht Winterdienst: Wer muss räumen?
Hierzulande heißt es in einigen Regionen für viele Mieter und Hauseigentümer wieder: Wecker stellen und früher aufstehen - auch am Wochenende. Denn ab sieben Uhr morgens müssen Gehwege vor Grundstücken von Eis und Schnee befreit sein. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit: Eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen. In jedem Fall empfehlen Experten den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.