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n-tv Ratgeber Steuern & Recht Winterdienst: Wer muss räumen?

Hierzulande heißt es in einigen Regionen für viele Mieter und Hauseigentümer wieder: Wecker stellen und früher aufstehen - auch am Wochenende. Denn ab sieben Uhr morgens müssen Gehwege vor Grundstücken von Eis und Schnee befreit sein. Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit: Eine Firma mit dem Winterdienst beauftragen. In jedem Fall empfehlen Experten den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
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