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Keine Entschädigung für Passagiere BGH urteilt zu Pilotenstreiks

Es ist eine Schlappe für alle Flugreisenden: Passagiere, deren Flug wegen eines Streiks bei einer Fluggesellschaft verschoben wird, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit setzt der BGH Streiks gleich mit "außergewöhnlichen Umständen" wie schlechtem Wetter.
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