Panorama

Florida-Reisende falsch beratenAlligator-Kopf in Postpaket

22.01.2010, 13:45 Uhr
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Ein Alligator im seichten Gewässer des Nationalparks Everglades. Nach Schätzungen der US-Behörden leben heute etwa eine Million der Tiere in den unzähligen Wasserarmen und Kanälen Floridas. (Foto: picture-alliance / dpa)

Ein Reptilienkopf als Urlaubssouvenier? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das legal. In diesem Fall jedoch nicht.

Den Kopf eines Alligators haben Beamte des Zollamtes in Mainz in einem Postpaket aus den USA entdeckt. Da keine Einfuhrgenehmigung für dieses artengeschützte Tier vorgelegen habe, sei die Sendung beschlagnahmt worden, teilte das Hauptzollamt in Koblenz mit.

Eine Mainzerin hatte den präparierten Reptilienkopf als Urlaubssouvenir in Florida gekauft, ihn aber nicht in ihrem Reisegepäck verstauen können. Der Kopf habe eine Länge von etwa einem halben Meter, sagte eine Sprecherin der Behörde auf Nachfrage. Daher ließ ihn sich die Frau per Post nachschicken.

Der Empfang des Andenkens bleibt ihr allerdings auch weiter verwehrt, da Alligatoren zu den besonders geschützten Tierarten zählen. Die Einfuhr dieser Tiere oder ihrer Teile ist nach den Angaben nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes und einer zusätzlichen Genehmigung der deutschen Behörden möglich.

Die Frau sei wohl beim Kauf des Alligator-Kopfes falsch beraten worden, hieß es beim Hauptzollamt. Ihr droht ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

Quelle: dpa