Doppelmord von MansfeldArbeitsloser gesteht Tat
Nach dem Doppelmord von Mansfeld hat der 36 Jahre alte Tatverdächtige gestanden, die 76 Jahre alte Frau und ihren Arzt erdrosselt zu haben. Außerdem gab der Mann zu, eine weitere Frau getötet zu haben.
Nach dem Doppelmord von Mansfeld hat der 36 Jahre alte Tatverdächtige gestanden, die 76 Jahre alte Frau und ihren Arzt erdrosselt zu haben. Außerdem gab der Mann zu, eine Frau aus der Schweiz getötet zu haben, wie Staatsanwalt Hendrik Weber in Halle sagte. Die Leiche der Frau, die seit dem Sommer 2007 vermisst wurde, habe er in eine Wolldecke gewickelt und in den Rhein geworfen.
Der 64 Jahre alte Arzt und die Rentnerin waren in der Nacht zum 30. Juni in dem abgelegenen Haus der Frau getötet worden. Der Arbeitslose aus einem Nachbarort von Mansfeld in Sachsen-Anhalt war zwei Tage nach dem Doppelmord in der Schweiz gefasst worden, wo er früher lebte. Der mehrfach vorbestrafte Gewaltverbrecher hatte sich mit dem Auto des Arztes in das Alpenland abgesetzt. Er wurde wegen des ungeklärten Vermisstenfalls auch in der Schweiz per Haftbefehl gesucht.
Kriminelle Vorgeschichte
Der mutmaßliche Dreifachmörder hat eine lange kriminelle Vorgeschichte. 1996 hatte ihn das Landgericht Halle zu elf Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. Das Landgericht Dessau beschäftigte sich zwei Jahre später erneut mit dem Fall und sprach eine achtjährige Gefängnisstrafe aus. Am 7. Dezember 2007 verurteilte das Amtsgericht Hettstedt den Mann zu vier Monaten Haft ohne Bewährung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen. Am 2. April 2008 wurde er dann vom Landgericht Halle zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein, Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie, Computerbetrugs und Diebstahls von Schusswaffen.
Mit dem Urteil wurde der Haftbefehl gegen den Mann aufgehoben. Als die Verurteilung rechtskräftig wurde und der Mann die Ladung zum Haftantritt erhielt, aber nicht erschien, wurde erneut Haftbefehl erlassen. Das Justizministerium erklärte dazu, es sei durchaus üblich, dass bei einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ein Haftbefehl aufgehoben werde und der Verurteilte zunächst nach Hause gehen könnte. Gerichte müssten in solchen Fällen abwägen, ob es einen Fluchtanreiz gebe. Der Anreiz wird als gering angesehen, wenn Täter zu einer kürzeren Haftstrafe verurteilt werden, aber schon länger in Untersuchungshaft gesessen haben und eine günstige Sozialprognose haben.
Auslieferungsersuchen wird vorbereitet
Der Tatverdächtige sitzt nun in Zug in Untersuchungshaft. Wie die Staatsanwaltschaft Halle mitteilte, wird derzeit ein Auslieferungsersuchen an die schweizerische Bundesregierung vorbereitet.