Panorama

EasyJet steht vor GerichtBehinderte durften nicht fliegen

10.12.2011, 12:16 Uhr
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Fluggäste, ja bitte. Behinderte dürfen bei EasyJet aber offenbar nur in Begleitung reisen. (Foto: REUTERS)

Die Billigfluglinie muss sich vor Gericht verantworten. Drei behinderte Menschen hatten geklagt, weil EasyJet ihnen die Beförderung verweigert hatte. Der Grund: Sie waren ohne Begleitung gekommen.

Die Billigfluglinie EasyJet muss sich in Frankreich wegen des Vorwurfs der Diskriminierung behinderter Passagiere verantworten. Die Strafkammer in Bobigny bei Paris beschäftigte sich mit der Klage von drei Behinderten, denen der Billigflieger am Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle die Beförderung verweigert hatte, weil sie nicht in Begleitung waren. Einer der Fälle trug sich im Januar 2009 zu, die beiden anderen im November 2008. EasyJet soll 70.000 Euro Strafe zahlen.

Ankläger Abdelkrim Grini bewertete die Vorwürfe als "schwerwiegend". Die Fluglinie verfolge eine "aggressive" Sparpolitik die zu Diskriminierungen führe. Sie verstoße gegen die "Menschenwürde". Einer der drei Kläger, ein Rollstuhlfahrer, bezeichnete das Verhalten von EasyJet als "ekelhaft" und als "totale Diskriminierung". EasyJet müsse zur Verantwortung gezogen werden.

Die britische Fluggesellschaft beruft sich dagegen auf europäische und britische Regelungen und macht Sicherheitsvorschriften geltend. Fluglinien dürften Passagiere ablehnen, die nicht eigenständig reisen könnten, argumentierte Anwalt Philippe Van der Meulen. Eine Klägerin, die seit 16 Jahren im Rullstuhl sitzt, äußerte Unverständnis: Sie lebe jeden Tag selbstständig, mit einem einjährigen Kind und fahre Auto, sagte sie.

Es ist das erste Mal, dass EasyJet sich wegen solcher Vorwürfe vor einer Strafkammer verantworten muss, allerdings steht dem Unternehmen im kommenden März schon ein weiterer Prozess in einer ähnlichen Angelegenheit in Paris bevor.

Quelle: AFP