Fall WeimarBöttcher wieder frei
Fast genau 20 Jahre nach der Tötung ihrer beiden Töchter ist die wegen Mordes verurteilte Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wieder frei.
Fast genau 20 Jahre nach der Tötung ihrer beiden Töchter ist die wegen Mordes verurteilte Monika Böttcher, geschiedene Weimar, wieder frei. Das bestätigte ihr Anwalt Gerhard Strate. Böttcher war zu einer "lebenslangen" Strafe verurteilt worden, nach 15 Jahren hatte die Mutter das Gefängnis verlassen. Der "Fall Weimar" um den Mord an der fünfjährigen Karola und der siebenjährigen Melanie war eines der längsten und spektakulärsten Indizien-Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte.
Strate sagte, seine Mandantin lebe zurückgezogen in Frankfurt/Main und wolle sich "gegenüber niemandem äußern", um zur Ruhe zu kommen. "Es gibt jetzt auch keine Exklusivverträge mit irgendwelchen Medien", versicherte der Anwalt. Monika Böttcher habe während ihrer Haft eine Ausbildung gemacht und arbeite nun auch in diesem Beruf.
Die Haftentlassung nach exakt 15 Jahren gehe auf eine Anfang August getroffene Entscheidung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Frankfurt/Main zurück. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beschwerde dagegen eingelegt. Im Moment ist nach den Worten Strates kein Wiederaufnahmegesuch geplant.
Kaum ein Kriminalfall hat die Öffentlichkeit so gespalten wie der Doppelmord im osthessischen Philippsthal Anfang August 1986. Das Verfahren mit seinen drei Prozessen dauerte von 1986 bis zum Jahr 2000. Immer wieder wurden von der Verteidigung Zweifel an der Schuld der Angeklagten angemeldet. Sie selbst hatte ihren damaligen Mann der Tat bezichtigt. Die Frage "Sie oder er?" wurde auch in den Medien immer neu belebt.
Im August 2000 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dann die vom Landgericht Frankfurt/Main verhängte lebenslange Strafe endgültig bestätigt. Eine Revision wurde verworfen. Zu diesem Zeitpunkt war Monika Böttcher - wie sie nach Scheidung und Rückkehr zu ihrem Mädchennamen heißt - schon zwei Mal verurteilt und ein Mal freigesprochen worden. Außerdem hatte sie bereits neun Jahre in Haft verbracht.
Die vorzeitige Freilassung nach 15 Haftjahren wurde möglich, weil die Frankfurter Richter in ihrem Spruch keine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt hatten. Bei besonders schwerer Schuld darf nicht bereits nach 15 Jahren überprüft werden, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Unter "großen Bedenken" seien die Richter laut der "Spiegel" damals zu dem Schluss gekommen, dass der Angeklagten eine akute Konfliktsituation zum Tatzeitpunkt zugute gehalten werden könne. Ende Oktober 2000 meldete sich die damals 42-Jährige fristgemäß im Gefängnis Preungesheim in Frankfurt, um ihre Reststrafe anzutreten.
Der Fall begann am 4. August 1986, als die damalige Monika Weimar ihre Töchter als vermisst meldete. Sie seien wie aus dem Sandkasten verschwunden, hieß es. Wenig später erfuhren die Beamten von Eheproblemen in der Familie. Der erste Verdacht der Polizei richtete sich gegen die Eltern, vor allem die Mutter. Am 7. August stieß man auf die Mädchenleichen. Ende August, also rund drei Wochen später, wurde Monika Weimar als Beschuldigte angehört und festgenommen. In der Haft beschuldigt sie am 29. August 1986 erstmals ihren damaligen Ehemann der Taten: Sie berichtet, sie habe die Mädchen bereits tot in ihren Betten gefunden, der Ehemann habe die Kinder mit dem Auto weggeschafft.
Im hessischen Fulda war Böttcher 1988 erstmals rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dieser Richterspruch wurde vom BGH ein Jahr später bestätigt. 1995 ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt jedoch die Wiederaufnahme an. Nach dem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren sprach das Gießener Landgericht die Frau im April 1997 frei. Die Freilassung hatte aber wegen mangelhafter Bewertung von Zeugenaussagen und einiger Indizien keinen Bestand vor dem Bundesgerichtshof. Der oberste Strafgerichtshof verwies die Sache im November 1998 an das Landgericht Frankfurt zurück. Die Kammer dort, Vorsitzender Richter war Heinrich Gehrke, sprach am 22. Dezember 1999 das Fuldaer "lebenslang" neu aus.