Fall des Kindsmörders GäfgenBouffier hält Urteil für fragwürdig

Die Entschädigung von 3000 Euro für den verurteilten Mörder Markus Gäfgen trifft in breiten Bevölkerungskreisen auf Unverständnis. Auch Hessens Ministerpräsident Bouffier hält das Urteil für umstritten und steht hinter der Berufung des Landes Hessen.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hält es für fraglich, ob dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen eine finanzielle Entschädigung zusteht. Ob es zu einer Zahlung führen müsse, "wenn jemand, der ein so schreckliches Verbrechen begangen hat", sei höchst umstritten. Gäfgen sei zwar rechtswidrig behandelt worden, aber andererseits habe er keinen Körperschaden erlitten, sagte Bouffier in einem Interview des hr-fernsehens.
"Insofern finde ich es eigentlich richtig, dass sich ein Obergericht noch einmal mit dieser Frage beschäftigt", verteidigte der Jurist die Entscheidung des Landes, Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt einzulegen.
Dieses hatte dem verurteilten Entführer und Kindsmörder Gäfgen Anfang August wegen "schwerer Verletzung der Menschenwürde" eine Entschädigung von 3000 Euro zugesprochen. Gäfgen hatte geklagt, weil Polizisten ihm 2002 in einem Verhör mit Folter gedroht hatten. Sie hatten erreichen wollen, dass er den Aufenthaltsort des Bankierssohnes Jakob von Metzler verrät, den Gäfgen entführt hatte. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt schon tot.