Erster Kunstfälscher redetDeal bietet milde Urteile

Paukenschlag im Kölner Kunstfälscher-Prozess: Das Gericht stellt den vier Angeklagten im spektakulären Kunstfälscher-Prozess in Köln relativ milde Urteile und ein kurzes Verfahren in Aussicht. Dafür werden von ihnen Geständnisse und rückhaltlose Aufklärung des Skandals erwartet.
In einem der größten Kunstfälscher-Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte können die vier Angeklagten mit milderen Urteilen und einem kurzen Verfahren rechnen. Das Landgericht Köln stellte den Beschuldigten Gefängnisstrafen von höchstens sechs Jahren und die Einstellung der weiteren Ermittlungen in Aussicht. Voraussetzung seien Geständnisse, die zur "rückhaltlosen Aufklärung" und Erhellung der Hintergründe der Vorwürfe beitrügen, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer.
Fälscher B. gesteht
Inzwischen hat der Hauptangeklagte ein umfangreiches Geständnis abgelegt. "Alle Bilder habe ich allein gemalt", sagte Wolfgang B. vor dem Landgericht. Er habe auch die Entscheidungen getroffen, wie und wo und zu welchen Preisen die Bilder verkauft werden sollten. Zuvor hatte das Gericht bei Geständnissen mildere Strafen in Aussicht gestellt.
Den Deal hatten das Gericht, Staatsanwälte und Verteidiger zuvor ausgehandelt. Das Quartett soll über Jahrzehnte hinweg mindestens 47 gefälschte Werke von Avantgarde-Künstlern des beginnenden 20. Jahrhunderts in den internationalen Kunstmarkt geschleust und fast 16 Millionen Euro kassiert haben. Dafür leisteten sie sich laut Anklage einen luxuriösen Lebensstil. International bekannte Auktionshäuser und namhafte Kunstexperten fielen auf die Fälschungen von Werken von Max Pechstein, Max Ernst und Heinrich Campendonk herein.
Haftstrafen nur bis zu sechs Jahren
Das Gesetz sieht für den Anklagevorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bis zu zehn Jahre Haft vor. Der 60 Jahre alte Angeklagte Wolfgang B., der die Fälschungen hergestellt haben soll, solle im Fall eines Geständnisses nicht mehr als sechs Jahre Haft bekommen, sagte Kremer. B.s Frau Helene, die die Gemälde an Auktionshäuser lieferte, solle höchstens vier Jahre ins Gefängnis, der "Cheflogistiker" der Bande, Otto S.-K., höchstens fünf Jahre. Für die vierte Angeklagte, Jeanette S., schlug das Gericht eine zweijährige Bewährungsstrafe und Zahlung von 10.000 Euro vor.
Wolfgang B. und seine 53-jährige Frau Helene sollen außerdem fast eine Million Franken, die auf einem Schweizer Konto lagern, an die Kölner Gerichtskasse zahlen. Das Gericht stellte außerdem die Einstellung der weiteren Ermittlungen in mehr als 30 Fällen in Aussicht. Die Anklage gründet sich auf bisher 14 nachgewiesene Fälschungen. Ferner ist wegen verminderter Fluchtgefahr bei strengen Auflagen die Aufhebung der seit mehr als einem Jahr andauernden Untersuchungshaft der drei Hauptbeschuldigten möglich.
Die vier Angeklagten hatten vergangene Woche zum ersten Mal über ihr Leben geredet, aber jede Aussage zu den Vorwürfen vermieden.