Mädchen für Sex gekauftFluterschen-Freier muss in Haft
Für die Opfer waren es "schwerste Sexualstraftaten über lange Jahre", der Angeklagte sah in dem Geschlechtsverkehr mit den 12 und 14 Jahre alten Mädchen hingegen "einvernehmlichen Sex". Die Richter schließen sich der Anklage an und verurteilen den Mann, der über Jahre die Töchter von Detlef S. missbrauchte, zu neun Jahren Haft.
Im zweiten Prozess um den Missbrauchsfall in Fluterschen im Westerwald hat das Landgericht Koblenz den 61-jährigen Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einer der Männer ist, an die der über Jahre seine beiden Töchter für Sex verkaufte.
Einen Teil der 53 angeklagten Sexualstraftaten hatte der Mann eingeräumt. Der Angeklagte hatte allerdings nur von einvernehmlichem Sex gegen Bezahlung gesprochen. Dazu sagte die Anwältin der Tochter und Nebenklägerin: "Keine 14-Jährige übt einvernehmlich Geschlechtsverkehr mit zwei fremden Männern im Beisein ihres Vaters aus." Die andere Nebenklage-Anwältin ergänzte, dem 61-Jährigen habe als zweifachem Vater das Alter der Opfer bewusst sein müssen. Nach der Anklage waren die Mädchen bei den ersten Übergriffen, die in diesem Prozess verhandelt werden, 12 und 14 Jahre alt. Die Anwältinnen forderten jeweils ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro.
Es gehe um schwerste Sexualstraftaten über lange Jahre, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger versuchte hingegen, Widersprüche und Ungereimtheiten bei den Aussagen der jungen Frauen aufzuzeigen. Auch habe der Angeklagte keine "aktive Rolle" gespielt, sondern der Vater sei mit den Töchtern zu ihm gekommen.
Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung dagegen nur eine Bewährungsstrafe. Detlef S. ist wegen des jahrelangen Missbrauchs seiner Kinder in einem ersten Prozess bereits zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden.