Panorama

Briefe in Sütterlin erlaubtHäftlingspost wird nicht gestoppt

18.06.2009, 11:54 Uhr

Gefängnisse dürfen Briefe in Sütterlinschrift von Häftlingen nicht aufhalten. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Gefängnisse dürfen Briefe in Sütterlinschrift von Häftlingen nicht aufhalten. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Die Justizvollzugsanstalt Celle hatte die Post zwischen einem 37 Jahre alten Häftling und seiner Verlobten zurückgesandt, weil ihr der Kontrollaufwand der in der sogenannten Deutschen Schreibschrift verfassten Briefe zu hoch war. Die Post dürfe aber nur aufgehalten werden, wenn der Inhalt gefährlich, in einer Geheimschrift, unlesbar, unverständlich oder ohne zwingenden Grund in einer fremden Sprache abgefasst sei, begründeten die Richter.

Sütterlin ist eine Kunstschrift aus der Zeit des Kaiserreichs, die sich an die deutsche Kurrentschrift anlehnt. Der Berliner Grafiker Ludwig Sütterlin erhielt 1911 vom Land Preußen den Auftrag, einheitliche Schreibweisen für die seit fast 500 Jahren nebeneinander bestehende lateinische und deutsche Schrift (Kurrentschrift) zu entwickeln. Die entstandenen Schriftarten wurden von 1915 an in preußischen Grund- und Volksschulen gelehrt. Die anderen Länder des Deutschen Reiches folgten zögernd.

Als "Sütterlinschrift" wird heute nur noch die von Sütterlin normierte deutsche Schrift bezeichnet. Ein Erlass von 1941 verbot ihre Verwendung. Nach dem Ende des Nazi-Regimes wurde die Sütterlinschrift bis in die 70er Jahre zum Teil noch an westdeutschen Schulen gelehrt - als sogenannte Schönschrift.

Quelle: ntv.de, dpa