Von China zum Professor gemachtHagens darf Titel führen

Das Oberverwaltungsgericht verschafft dem Leichenpräparator Gunther von Hagens einen kleinen Sieg: Er darf sich ohne Weiteres künftig Professor nennen. Das bestätigten ihm die Münsteraner Juristen. Zweifel, weil er den Titel in China und als Geschenk verliehen bekam, seien nicht zulässig.
Späte Genugtuung für Gunther von Hagens: Der umstrittene Leichenpräparator durfte seinen chinesischen Professorentitel in Deutschland ohne Einschränkungen führen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster dem 67-Jährigen bestätigt.
Der Erfinder der umstrittenen Ausstellung "Körperwelten", in der er präparierte Leichen zeigte, war 1999 in China zum Gastprofessor ernannt worden. Das damals zuständige Wissenschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen hatte von Hagens angewiesen, den Titel nur mit einem Hinweis auf diese Herkunft zu benutzen.
Weil er sich nicht daran hielt, kam es zu einer Prozessserie. Vom Vorwurf des Titelmissbrauchs war von Hagens bereits freigesprochen worden. Weil er sich aber weiter als Hochstapler diffamiert sah, zog er gegen das Ministerium vor Gericht.