Panorama

"Die Liebe war zu stark"Hoden abgeschnitten

30.03.2011, 16:53 Uhr
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Das Opfer Phillip G. im Verhandlungssaal des Landgerichts in Bielefeld neben seinem Anwalt Harald Schlüter (r). (Foto: dpa)

Ein 58-Jähriger schläft mit einer Minderjährigen. Der Vater des Mädchens wird so wütend, dass er dem Liebhaber die Hoden abschneidet. Der Entmannte weist der Vorwurf der Nötigung von sich. "Zwischen uns, das war die große Liebe", sagt er und fordert ein hohes Schmerzensgeld. Seine Familie und seine Gemeinde habe ihn verstoßen.

Aus Zorn schnitt der Vater dem wesentlich älteren Liebhaber seiner minderjährigen Tochter die Hoden ab - zum Prozessauftakt in Bielefeld erklärte der angeklagte Vater nun, der Mann habe seine 17-jährige Tochter sexuell genötigt. Zudem räumte der 48 Jahre alte Beschuldigte vor dem Landgericht erneut ein, den 58-jährigen Liebhaber seiner Tochter entmannt zu haben. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft erhob auch die Tochter Vorwürfe gegen ihren Ex-Geliebten. Der Senior habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt. Der Entmannte hingegen verlangt Schmerzensgeld.

Der Tathergang: Am 2. November 2010 überwältigt der Angeklagte den Liebhaber seiner Tochter gemeinsam mit zwei Komplizen in dessen Wohnung. Sie fesseln den Mann mit Handschellen und Klebeband. Mit einem Messer oder Skalpell werden ihm anschließend beide Hoden abgeschnitten. Dann ruft der Angeklagte seine Ehefrau an, um den Notarzt zu alarmieren. Der stark blutende, schwer verletzte Senior überlebt. Wer dem Vater bei der Entmannung half, ist unbekannt.

Großvater schläft mit Schulfreundin der Enkelin

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Der Angeklagte Helmut S. nimmt zwischen seinen Anwälten Bernhard Kiezewski (l) und Detlev Otto Binder Platz (Foto: dpa)

Der Angeklagte sagte, er habe bei einem anonymen Anruf von der Beziehung der Tochter erfahren. Der 58 Jahre alte Großvater einer Schulfreundin der Tochter habe seit Monaten Sex mit der 17-Jährigen. Er ging zur Polizei, habe dort aber die Auskunft bekommen, die Beziehung sei nicht strafbar. "Ich fühlte mich im Stich gelassen. Ich war verzweifelt", sagte der Angeklagte. Er habe Alkohol getrunken und Tabletten genommen. Dann sei er zu dem 58-Jährigen gefahren.

"Das war die große Liebe"

Dieser bestritt, jemals Gewalt gegen die 17-Jährige angewendet zu haben. "Zwischen uns, das war die große Liebe", versicherte er vor Gericht. Er habe seine Frau, mit der er fünf Kinder hat, nach 36 Jahren Ehe verlassen. Seine Familie habe ihn verstoßen, ebenso wie seine mennonitische Gemeinde. "Die Liebe war zu stark!", beteuerte er.

Es sei zum Sex gekommen. Die 17-Jährige sei nicht mehr Jungfrau gewesen, sagte der 58-Jährige. Nach einem gescheiterten Versuch habe er sich die Potenzpille Viagra verschreiben lassen. Kurz vor der Tat, als der Vater von der Beziehung erfahren habe, habe seine junge Geliebte plötzlich Schluss gemacht.

Die Tochter selbst will in dem Prozess nicht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen den 58-Jährigen wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung eingestellt. Nun traf am 22. März der Brief mit den Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft ein.

Opfer fordert Schmerzensgeld

Das Strafgesetzbuch sieht eine Strafe von mindestens drei Jahren vor, wenn das Opfer die Zeugungsfähigkeit einbüßt und dies vom Täter auch so beabsichtigt war. Das Opfer sagte, er habe große Qualen erlitten. Er sei nunmehr zeugungsunfähig und in therapeutischer Behandlung. Zudem müsse er bis an sein Lebensende künstliches Testosteron einnehmen. Als Nebenkläger verlangt er ein Schmerzensgeld von 150.000 Euro. Ein weiterer Prozesstermin ist für diesen Freitag angesetzt.

Quelle: dpa