Klage vor BGHJoschka Fischer verliert
Weil der Wandel von Joschka Fischer von seiner Zeit in der linken Frankfurter Szene bis zum Bundesaußenminister von öffentlichem Interesse ist, scheitert der Ex-Bundesminister mit seiner Klage gegen die "Bunte" vor dem Bundesgerichtshof.
Berichte über das Privatleben prominenter Politiker sind auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt grundsätzlich zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall von Ex-Außenminister Joschka Fischer (Grüne) entschieden. Der Politiker scheiterte mit einer Klage gegen einen Bericht über seine Privatvilla im Berliner Grunewald.
Unter dem Titel "Nobel lässt sich der Professor nieder" hatte die Zeitschrift "Bunte" Ende Juni 2006 - nach Fischers letzter Fraktionssitzung bei den Grünen - detailliert über sein efeuumranktes Anwesen im Nobelviertel berichtet. Von der linken Frankfurter WG in diese edle Villa - "wenn das kein Märchen ist", textete das Blatt und warf die Frage auf, wovon Fischer das Haus bezahlt habe.
Der BGH sah das Persönlichkeitsrecht Fischers, der von 1998 bis 2005 Außenminister war, nicht verletzt. Es sei "durchaus von zeitgeschichtlicher Bedeutung", wie ein Politiker "mit einer herausragenden Stellung im politischen Leben in der Bundesrepublik" sein Leben nach dem Abschied aus der Politik gestalte, sagte Vizepräsidentin Gerda Müller bei der Urteilsverkündung (Az: VI ZR 160/08 vom 19. Mai 2009).
Zwar greifen laut BGH Fotos eines Privathauses grundsätzlich in die Rechte der Besitzer ein, wenn dadurch ihre Anonymität aufgehoben werde. In diesem Fall sei dies aber nicht sonderlich gravierend, weil das - auf dem Foto eingerüstete - Anwesen nicht leicht wiedererkennbar sei. Zudem überwiege das öffentliche Interesse am Wandel Fischers von seiner Zeit in der linken Frankfurter Szene bis zum Bundesaußenminister - zumal der Bericht auf einen aktuellen Anlass hinweise, seinen Abschied von der Grünen-Fraktion.
Auch die Frage, wovon Fischer die Villa - das Nachbargrundstück soll für 1,5 Millionen Euro angeboten worden sein - bezahlt hat, ist aus Sicht des BGH "geeignet, gesellschafts- und sozialkritische Überlegungen anzuregen". "Bunte"-Anwalt Thomas von Plehwe hatte in der Verhandlung an das einstige "Armutsgelübde" der Grünen erinnert, die sich früher Diäten und Mandate geteilt hätten. "Davon haben sich die Grünen entfernt." Es gehöre zur Freiheit der Presse, dies am Beispiel eines prominenten Politikers aufzuzeigen.