Panorama

Vergewaltigungsvorwurf Kachelmann vor Gericht

Hat Deutschland beliebtester Wettermoderator seine Ex-Freundin vergewaltigt oder nicht? Seit Wochen reißen die Spekulationen darüber nicht ab. Vom 6. September an dürfte mehr Klarheit herrschen. Dann beginnt der Prozess für Jörg Kachelmann. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Kachelmann bestreitet die Tat.

Kachelmann bestreitet die Tat.

(Foto: REUTERS)

Fast vier Monate sitzt TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann inzwischen in Untersuchungshaft - am Freitag nun bekam er Gewissheit: Vom 6. September an muss sich der redegewandte Moderator wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Das Gericht ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang zu - und die Vorwürfe der Ermittler wiegen schwer.

Kachelmann soll Anfang Februar seine Ex-Freundin, die sich von ihm trennen wollte, in ihrer Schwetzinger Wohnung mit einem Messer am Hals verletzt und vergewaltigt haben. Während und nach der Tat soll er sie mit dem Tod bedroht haben. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft. Der 51-Jährige bestreitet die Tat.

Kachelmann bestreitet Tat

Der Moderator, der mit großen Gesten den ARD-Zuschauern das "Wetter im Ersten" zu präsentieren pflegte, war zum letzten Mal am 24. März nach einer Vernehmung in der Öffentlichkeit zu sehen. "Ich bin unschuldig", rief er beim Verlassen des Gerichts wartenden Journalisten zu. Seitdem wird spekuliert, was sich in der Schwetzinger Wohnung tatsächlich abspielte.

Teile des Gutachtens zur Glaubhaftigkeit der Aussagen, auf das die Staatsanwaltschaft ihre Anklage teilweise stützt, gelangten an die Presse. Die Schlussfolgerungen waren jedoch alles andere als eindeutig. Einige Medien berichteten, die Angaben der Frau würden in der Expertise für unglaubwürdig erklärt. In anderen hieß es, das Fazit des Gutachtens sei nicht so eindeutig.

Anwalt bezweifelt Aussage

Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock äußerte in einer Pressemitteilung einen geradezu ungeheuerlichen Verdacht: Die Verteidigung habe "dringenden Anlass zu der Befürchtung, die Mannheimer Justiz schütze durch die Aufrechterhaltung des Haftbefehls gegen Herrn Kachelmann die Täterin einer Falschbeschuldigung", hieß es.

Das Landgericht betonte dagegen zuletzt, die Aussagen der Ex- Freundin, die Kachelmann schwer belastet hatte, seien glaubhaft. Die Angaben Kachelmanns wirkten dagegen wenig plausibel. In der vergangenen Woche lehnten es die Richter daher ab, den Haftbefehl gegen den Schweizer aufzuheben. Nun ist das Oberlandesbericht in Karlsruhe am Zug. Lehnen die Karlsruher eine Freilassung Kachelmanns ebenfalls ab, könnte Verteidiger Birkenstock eine Haftprüfung beantragen, um seinen Mandanten vorerst freizubekommen. Eine erneute Haftbeschwerde ist dagegen nicht möglich.

Quelle: ntv.de, dpa

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