Panorama

Amoklauf von Erfurt Keine Entschädigung für Lehrerin

Am Tag des Blutbads von Erfurt ist die Klassenlehrerin des Amokläufers nicht in der Schule. Dennoch klagt sie auf Opferentschädigung. Das Landesgericht weist die Klage nun ab.

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Der Amoklauf von Erfurt hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Klassenlehrerin des Amokläufers am Erfurter Gutenberg-Gymnasium steht keine Opferentschädigung zu. Das Landessozialgericht wies ihre Klage ab.

Die Lehrerin war am Tag der Bluttat nicht in der Schule, hatte aber in ihrem Entschädigungsantrag eine posttraumatische Störung geltend gemacht. Sie erhält inzwischen eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Einen Entschädigungsanspruch gebe es aber nur bei Verwandten der Opfer oder besonderer persönlicher Nähe. Das Gericht habe dies in ihrem Fall nicht erkennen können.

Am 26. April 2002 hatte ein 19-jähriger Ex-Schüler in dem Gymnasium 16 Menschen erschossen und sich dann selbst getötet.

Quelle: ntv.de, dpa

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