Panorama

Dennis und zwei weitere MordeMaskenmann wird angeklagt

20.07.2011, 09:44 Uhr
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Dennis musste sterben, weil er sich gegen seine Entführung wehrte. (Foto: dapd)

19 Jahre wäre Dennis heute alt, ein junger Mann. Doch Dennis wurde 2001 umgebracht. Sein Mörder hat noch zwei weitere Morde auf dem Gewissen. Dafür muss sich Martin N. nun verantworten.

Zehn Jahre nach dem Mord an Dennis hat die Staatsanwaltschaft Stade Anklage gegen einen 40 Jahre alten Mann aus Hamburg erhoben. Dem Pädagogen Martin N. werden dreifacher Mord an kleinen Jungen und 20 Fälle sexuellen Missbrauchs vorgeworfen, teilte die Anklagebehörde mit.

Der 40-Jährige soll als sogenannter Maskenmann den 9-jährigen Dennis K. aus Osterholz-Scharmbeck, den 8-jährigen Dennis R. und den 13 Jahre alten Stefan umgebracht haben. Die Morde wurden in den Jahren 1992 bis 2001 verübt. Die Polizei hatte den 40-Jährigen in diesem Frühjahr in dessen Hamburger Wohnung festgenommen. In der polizeilichen Vernehmung am 14. April gab er die Taten nach Angaben der Staatsanwaltschaft zu und machte seitdem keine weiteren Aussagen.

Der "Spiegel" hatte berichtet, der Verdächtige habe gegenüber den Ermittlern detaillierte Angaben zu seinen pädophilen Taten gemacht. Stefan J. etwa habe er entführt, weil er ihn "süß" fand, sagte der Verdächtige demnach. Als ihm klar geworden sei, dass der Junge vermutlich das Kennzeichen seines Autos gesehen hatte, habe er ihn umgebracht und "verbuddelt".

Wie Vater und Sohn

Auch Dennis R. hatte der Verdächtige offenbar nicht sofort getötet. Tagelang habe er mit ihm wie Vater und Sohn in einem Ferienhaus in Dänemark gelebt, berichtete N. den Ermittlern. Dennis K. will der Pädagoge nach eigenen Angaben bereits im Schullandheim Wulsbüttel umgebracht haben, von wo er ihn eigentlich zunächst entführen wollte. Der Junge habe aber angefangen zu schreien.

Die Staatsanwaltschaft klagt den 40-Jährigen wegen Mordes an, weil er die Kinder ihrer Überzeugung nach heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Die Taten hätten dazu gedient, die zuvor an den Kindern begangenen Sexualstraftaten zu verdecken.

Der Angeklagte hat den Angaben zufolge insgesamt rund 40 Fälle von sexuellem Missbrauch zugegeben. Davon könnten aber nur 20 angeklagt werden, weil die übrigen Fälle verjährt seien. Ein Gutachter soll die Frage der Schuldfähigkeit des in Untersuchungshaft sitzenden N. klären. Zunächst steht aber die Entscheidung des Landgerichts Stade über die Eröffnung des Hauptverfahrens an.

Quelle: dpa