Panorama

Staat behält Entschädigung Mörder Gäfgen sieht keinen Cent

Die 3000 Euro Entschädigung, die Richter Christoph Hefter Magnus Gäfgen zugsprach, bleiben in der Staatskasse.

Die 3000 Euro Entschädigung, die Richter Christoph Hefter Magnus Gäfgen zugsprach, bleiben in der Staatskasse.

(Foto: picture alliance / dpa)

Dem Mörder Gäfgen steht nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts eine Entschädigung von 3000 Euro zu. Weil der 36-Jährige jedoch noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse hat, wird er das Geld nicht erhalten. CDU-Rechtsexperte Kauder fordert eine Gesetzesänderung, um Opfer und deren Angehörige besser zu schützen.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen steht bei der Justizkasse mit 71.000 Euro in der Kreide.

Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen steht bei der Justizkasse mit 71.000 Euro in der Kreide.

(Foto: REUTERS)

Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Die Kammer hatte dem Entführer und Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler am Donnerstag 3000 Euro plus Zinsen Entschädigung zugesprochen, weil ihm 2002 in einem Polizeiverhör mit Folter gedroht worden war. Die Beamten hatten gehofft, auf diese Weise von Gäfgen das Versteck des damals seit vier Tagen entführten Elfjährigen zu erfahren, um dessen Leben zu retten. Nach der Drohung führte Gäfgen die Polizisten zu der Leiche des Jungen. Er hatte ihn schon am Tag der Entführung erstickt und in einem See versteckt.

Kauder will Gesetzesänderung

Unterdessen hat der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder hat nach dem Urteil einen besseren Opferschutz gefordert. "Auch ein wegen Mordes Verurteilter ist ein Rechtssubjekt und hat somit auch Rechtsansprüche", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses der "Rhein-Neckar-Zeitung". Allerdings solle das sogenannte Opferanspruchssicherungsgesetz so geändert werden, dass Schadenersatzansprüche von Tätern auf Opfer oder Angehörige übergehen könnten.

Das Gesetz regelt, dass Täter, die sich ihre "Geschichte" von Medien oder Verlagen abkaufen lassen, die Honorare an die Opfer abgeben müssen, um deren eigene Schadenersatzansprüche zu sichern. Eine Erweiterung könne dazu führen, dass dies auch mit Entschädigungszahlungen und Schmerzensgeld passiere, das Täter vor Gericht erfolgreich einklagten, so Kauder. Das Urteil im Fall Gäfgen sei "schwer zu ertragen", entspreche aber rechtsstaatlichen Prinzipien. Ein Mörder, der durch verbotene Verhörmethoden der Polizei psychische Schädigungen erleide, habe Anspruch auf Schmerzensgeld.

Quelle: ntv.de, dpa/AFP

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