Panorama

Psychiatrie-Aufenthalt rechtens? Mollath will Klarheit

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Hofft auch dieses Mal auf einen positiven Ausgang des Verfahrens: Gustl Mollath.

(Foto: dpa)

Der Streit zwischen Justiz-Opfer Gustl Mollath und dem OLG Bamberg geht in die nächste Runde. Nach einer erfolgreichen Beschwerde im letzten Jahr, legt Mollath jetzt erneut Verfassungsbeschwerde ein. Für einen anderen Prozess könnte deren Ausgang enorm wichtig sein.

Der langjährige Psychiatriepatient Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer Verfassungsbeschwerde zu der Auskunft zwingen, wie lange er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen hat. Wie Mollaths Anwalt Gerhard Strate sagte, hat er beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht.

Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war. Der heute 57-Jährige war gegen seinen Willen sieben Jahre in der Anstalt untergebracht, ehe er im Sommer 2013 in Freiheit kam und sein Fall neu aufgerollt wurde.

Strafsenat sieht Sache als erledigt

"Das OLG Bamberg war nach dem unmissverständlichen Tenor aus Karlsruhe zu einer erneuten Entscheidung aufgerufen worden, ist dem aber bislang nicht nachgekommen", betonte Strate. Dies stelle eine Missachtung einer vom Bundesverfassungsgericht getroffenen Entscheidung dar und verstoße damit gegen das Grundgesetz. Gerichtssprecher Franz Truppei entgegnete hingegen: "Herr Mollath wurde 2013 aus der Psychiatrie entlassen, damit ist das Ergebnis bereits herbeigeführt." Der Strafsenat sehe die Sache deswegen als erledigt an.

Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung hin in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte einer Bank hingewiesen habe. Strate betonte, für seinen Mandanten sei es wichtig zu wissen, von welchem Tag an genau er sich zu Unrecht in der Psychiatrie befunden habe. "Das ist auch für eine Entschädigungs-Regelung relevant."

Quelle: ntv.de, lou/dpa

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