Affäre um Sex-VideosMosley scheitert vor Gericht
Durch eine Sex-Video-Affäre war der damalige FIA-Boss Max Mosley unter Druck geraten. Doch eine Verschärfung des britischen Presserechts wird es nicht geben. Der EGMR weist eine entsprechende Klage Mosleys ab. Er wollte, dass Betroffene vorab über peinliche Geschichten informiert werden.
In einer Affäre um veröffentlichte Sex-Videos ist Ex-Motorsport-Boss Max Mosley mit einer Grundrechtsbeschwerde gescheitert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies in Straßburg die Klage des 71-Jährigen für ein schärferes britisches Presserecht ab.
Mosley hatte auf Verletzung seines Privatlebens geklagt. Das Urteil ist nicht endgültig. Dagegen kann Mosley binnen drei Monaten Rechtsmittel einreichen. Der Straßburger Gerichtshof kann den Fall dann an die aus 17 Richtern bestehende Große Kammer verweisen - er muss dies aber nicht tun.
Mosleys Anwälte wollten die britische Boulevardpresse in die Schranken weisen - die Medien sollten dazu verpflichtet werden, vor der Veröffentlichung peinlicher Geschichten die Betroffenen zu informieren, damit diese mit einer einstweiligen Verfügung dies verhindern können. Mosleys Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Ausstrahlung des Videos war seinerzeit abgewiesen worden.
Doch die Straßburger Richter kamen zu dem Schluss, eine derartige Verpflichtung schränke auch seriösen und investigativen Journalismus zu stark ein. Die Privatsphäre sei in Großbritannien durch andere Gesetze geschützt. Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer einstimmig gefällt.
Mosley, der von 1993 bis Oktober 2009 an der Spitze des Welt-Automobilverbands FIA stand, hatte im Zuge der Affäre vor Zivilgerichten erfolgreich gegen mehrere Medienvertreter geklagt.