Panorama

Zoff bei HohenzollernUrteil im Erbstreit

26.04.2006, 17:28 Uhr

Nach jahrelangem Erbstreit im Haus Hohenzollern-Preußen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Georg Friedrich von Preußen zunächst Hüter des millionenschweren Hausvermögens bleibt.

Nach jahrelangem Erbstreit im Haus Hohenzollern-Preußen hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden, dass Georg Friedrich von Preußen zunächst Hüter des millionenschweren Hausvermögens bleibt. Seine klagenden Onkel, Michael Prinz von Preußen und Christian Sigismund Prinz von Preußen, gehen nach dem Urteil leer aus. Der BGH wies ihre Revision zurück. Es stehen allerdings noch weitere Entscheidungen über neu ausgestellte Erbscheine aus, sagte der Anwalt der Kläger nach dem Urteil.

Die Adelsfamilie streitet sich um die Ansprüche, nachdem das Erbe wegen einer unstandesgemäßen Hochzeit nicht an den ältesten Sohn, sondern an den Enkel des Vorerben, des 1994 verstorbenen Prinz Louis Ferdinand, gegangen war. Dieser hatte den heute 29-jährigen Georg Friedrich zum Erben bestimmt und sich dabei auf einen Erbvertrag aus dem Jahr 1938 bezogen. Darin wurde zwar der jeweils älteste Sohn zum Erben bestimmt, doch sollte dieser vom Nachlass ausgeschlossen werden, wenn seine Frau aus einer dem vormals regierenden Haus nicht ebenbürtigen Familie kommt.

Da die Frau des Sohnes Friedrich Wilhelm, eines Bruders der Kläger, aus niederem Adel stammt, kam der Prinz nicht zum Zuge und klagte beim Bundesverfassungsgericht gegen die so genannte Ebenbürtigkeitsklausel. Das höchste deutsche Gericht erklärte den Zwang zur hoch adeligen Heirat allerdings vor zwei Jahren als verfassungswidrig.

"Im Interesse des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit bleiben - abgesehen von Strafurteilen - rechtskräftige Entscheidungen in anderen Verfahren trotz nachträglich erkannter Verfassungswidrigkeit unberührt", entschied nun der IV. Zivilsenat des BGH.

Bei dem Streit geht es um das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses, darunter die Burg Hechingen am Rande der Schwäbischen Alb und mehrere Immobilien in Bremen, Niedersachsen und Berlin. Der Wert soll bei insgesamt rund 20 Millionen Euro liegen. (AZ: IV ZR 26/05 -Urteil vom 26. April 2006)